Die Kostentransparenz über die entstehenden Anwaltskosten ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, eine rechtliche Beratung einzuholen.
Die Kosten eines Anwalts berechnen sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer zwischen Anwalt und Mandant getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Ich biete Ihnen eine Erstberatung zu einem Pauschalpreis von EUR 150,00 (inkl. USt.) an. Durch eine Erstberatung erhalten Sie zunächst eine erste anwaltliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage.
Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich meist nach dem zugrundeliegenden Gebührenwert und den vom Anwalt ausgeführten Tätigkeiten.
Die entstehenden Kosten werden erläutert und - soweit möglich - auch beziffert.
Es besteht die Möglichkeit ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Dabei rechne ich meine Tätigkeit minutengenau ab, so dass Kostentransparenz gegeben ist.
Ich biete Ihnen einzelne Rechtsdienstleistungen zu einem günstigeren Festpreis an.
Bitte entnehmen Sie die Details unter anwaltsgebot.de-Anwalt zum Festpreis.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann kümmere ich mich um die Einholung einer Deckungszusage für die entstehenden Kosten und rechne direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.